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Arbeitnehmerüberlassung einfach erklärt: So funktioniert das Modell

Eine wichtige Fachkraft fällt langfristig aus, ein Großauftrag erfordert kurzfristig mehr Personal oder die Auftragsbücher sind voll, doch es fehlen die passenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. In solchen Situationen kann die Arbeitnehmerüberlassung eine effektive Lösung für Unternehmen darstellen. Dieses Modell bietet nicht nur schnelle Unterstützung bei Personalengpässen, sondern auch eine Vielzahl weiterer Vorteile. Als erfahrener Partner für Personaldienstleistungen und Zeitarbeit unterstützen wir Unternehmen dabei, die passenden Fachkräfte flexibel zu integrieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitnehmerüberlassung bedeutet die zeitlich befristete Überlassung von Arbeitnehmenden durch einen Verleiher an einen Entleiher.
  • Der Mitarbeitende steht in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher (Zeitarbeitsfirma), arbeitet aber im Betrieb des Entleihers.
  • Für Unternehmen bietet das Modell Flexibilität und schnellen Zugriff auf qualifiziertes Personal.
  • Zeitarbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen profitieren von vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und gleichzeitiger sozialer Absicherung

Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um ein dreiseitiges Rechtsverhältnis zwischen Verleiher (Personaldienstleister), Entleiher (Kundenunternehmen) und Zeitarbeitnehmer bzw. Zeitarbeitnehmerin. Der Personaldienstleister stellt dabei Arbeitskräfte ein und überlässt diese zeitlich begrenzt an andere Unternehmen. Das Besondere: Der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin bleibt formal beim Verleiher angestellt, arbeitet jedoch im Betrieb des Entleihers und unterliegt dort dem Weisungsrecht des Einsatzunternehmens.

Die rechtliche Grundlage bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das klare Regeln für dieses Beschäftigungsmodell festlegt. Jeder seriöse Personaldienstleister benötigt eine spezielle Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, die von der Bundesagentur für Arbeit erteilt wird.

Die Arbeitnehmerüberlassung unterscheidet sich von der klassischen Zeitarbeit hauptsächlich in der Begrifflichkeit. Während „Zeitarbeit“ der umgangssprachliche Begriff ist, ist „Arbeitnehmerüberlassung“ die rechtlich korrekte Bezeichnung für diese Form der Beschäftigung. Beide Begriffe beschreiben im Kern dasselbe Arbeitsverhältnis, bei dem ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin bei einem Unternehmen angestellt ist, aber in einem anderen Unternehmen arbeitet.


Vorteile für Unternehmen und Arbeitnehmende

Die Arbeitnehmerüberlassung bietet sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zahlreiche Vorteile, die dieses Modell zu einer attraktiven Option machen.

Für Unternehmen ergeben sich folgende Pluspunkte:

  • flexible Personallösungen bei schwankendem Arbeitsaufkommen
  • schnelle Reaktion auf kurzfristige Personalengpässe
  • keine langfristigen Verpflichtungen bei temporärem Bedarf
  • Entlastung bei Rekrutierung, Personalverwaltung und Lohnabrechnung

Auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bietet die Zeitarbeit einige Vorteile:

  • Einstiegsmöglichkeit in den Arbeitsmarkt, besonders nach längeren Pausen
  • vielfältige Berufserfahrungen in unterschiedlichen Unternehmen
  • Chance auf Übernahme in eine Festanstellung
  • soziale Absicherung durch regulären Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister
  • oftmals übertarifliche Zulagen für besondere Qualifikationen

Worauf muss man achten?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung gibt es einige wichtige Aspekte, die sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beachten sollten.

Der Arbeitsvertrag zwischen den Mitarbeitenden aus der Zeitarbeit und dem Personaldienstleister muss alle wesentlichen Arbeitsbedingungen klar regeln. Dazu gehören Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeitnehmerinnen haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie die Stammbelegschaft des Einsatzunternehmens, beispielsweise bei der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kantine oder Kinderbetreuung.

Eine zentrale gesetzliche Regelung ist das Equal-Pay-Prinzip. Nach neun Monaten ununterbrochener Beschäftigung im selben Einsatzunternehmen müssen die Mitarbeitenden aus der Zeitarbeit die gleiche Vergütung erhalten wie vergleichbare Stammmitarbeiter und Stammmitarbeiterinnen. Alternativ können Tarifverträge zur Anwendung kommen, die schrittweise Lohnangleichungen vorsehen.

Wichtig ist auch die Höchstüberlassungsdauer: Ein Zeitarbeitnehmer oder eine Zeitarbeitnehmerin darf grundsätzlich nicht länger als 18 Monate ununterbrochen im gleichen Betrieb eingesetzt werden. Nach einer Unterbrechung von mindestens drei Monaten beginnt die Frist jedoch von neuem.


Fazit: Wann ist die Arbeitnehmerüberlassung sinnvoll?

Die Arbeitnehmerüberlassung erweist sich besonders dann als sinnvolle Lösung, wenn Unternehmen kurzfristig qualifiziertes Personal benötigen oder wenn Auftragsspitzen abgedeckt werden müssen. Das Modell bietet maximale Flexibilität bei gleichzeitiger Rechtssicherheit und minimiert administrative Aufwände.

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist die Wahl des richtigen Partners entscheidend. Achten Sie auf seriöse Personaldienstleister mit entsprechender Erlaubnis und Branchenerfahrung. Mit der Dr. Stern Stuttgart GmbH finden Sie einen kompetenten Partner, der sowohl die Bedürfnisse der Unternehmen als auch die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Blick behält. Die Arbeitnehmerüberlassung ist mehr als nur eine Übergangslösung – sie ist ein modernes Arbeitsmodell, das den Anforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt gerecht wird und flexible Lösungen für die Herausforderungen von heute bietet.