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Zeitarbeit in Stuttgart

Dr. Stern Stuttgart GmbH vermittelt zwischen Angebot und Nachfrage

Zeitarbeit ist in der heutigen, schnelllebigen Welt ein Modell, das sich dieser Entwicklung anpasst. Arbeitgeber können auf Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer zurückgreifen, wenn der Personalbedarf dies nötig macht und sie können die Mitarbeiterzahl genauso schnell wieder reduzieren. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dagegen müssen sich nicht langfristig an einen Job binden, sondern kommen mithilfe von Leiharbeitsfirmen an die unterschiedlichsten Aufgaben. Für beide Seiten ist die Dr. Stern GmbH in Stuttgart tätig. Wir fungieren als Zeitarbeitsunternehmen direkt an der Schnittstelle zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Ob Sie nach längerer Zeit wieder in den Beruf einsteigen wollen oder Sie als Unternehmen Kapazitätsengpässe mithilfe von Zeitarbeit ausgleichen möchten – wir begleiten Sie Tag für Tag.

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Senior businesswoman working together with young business people in office

Thema Zeitarbeit: FAQ

Grundsätzliches

1. Was versteht man unter Zeitarbeit?

Zeitarbeit bezeichnet das Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeitnehmerin oder Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzunternehmen. Das Zeitarbeitsunternehmen fungiert als Arbeitgeber und Vermittler von Arbeitseinsätzen bei Einsatzunternehmen, die die Zeitarbeitnehmerinnen oder Zeitarbeitnehmer meist auf Zeit beschäftigen.

2. Was passiert in einsatzfreien Zeiten?

Sie erhalten regelmäßig neue Aufträge, sodass Sie möglichst durchgehend beschäftigt sind. Da Sie beim Zeitarbeitsunternehmen sozialversicherungspflichtig angestellt sind, erhalten Sie auch in vorübergehenden, einsatzfreien Zeiten Ihr Gehalt.

Zeitarbeitsverhältnis

1. Wer ist mein Arbeitgeber?

Sie sind reguläre Angestellte oder regulärer Angestellte des Zeitarbeitsunternehmens, während Sie bei einem Dritten beschäftigt werden. Sie erhalten daher auch Ihr Gehalt von uns als Ihrem Arbeitgeber. Häufig werden Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer nach dem Ende des zeitlich begrenzten Einsatzes, aus dem Zeitarbeitsverhältnis heraus, in die Festanstellung beim Kundenunternehmen übernommen.

2. Was unterscheidet das Zeitarbeitsverhältnis von dem regulärer Angestellter?

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Rechte und Pflichten für reguläre Angestellte auch für Sie als Zeitarbeitnehmerin oder Zeitarbeitnehmer. Damit erhalten Sie auch folgende Zugeständnisse per Gesetz:

  • Sozialversicherungsschutz
  • Urlaubsanspruch
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Festes monatliches Gehalt

Der entscheidende Unterschied ist in der Regel, dass Sie zwar beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt, jedoch nicht dort beschäftigt werden. Ihre tatsächliche Arbeit führen Sie stattdessen beim Kundenunternehmen aus.

3. Ist das Gehalt in der Zeitarbeitsbranche marktgerecht?

Den Arbeitsverträgen der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer wird der Tarifvertrag gemäß BAP/DGB zugrunde gelegt, an die sich die Zeitarbeitsunternehmen zu halten haben. Neben den Rechten und Pflichten für (Zeit-)Arbeitnehmende und (Zeit-)Arbeitgeber sind daher auch die Löhne/Gehälter tarifgebunden und damit fair. Außerdem werden Branchenzuschläge berücksichtigt.

4. Wie hängen Arbeitsvermittlung, Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung zusammen?

Die Gemeinsamkeit besteht in dem Ziel, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem dritten Betrieb unterzubringen. Der Unterschied liegt darin, dass Arbeitsvermittler ihren Klienten Jobs in Festanstellung verschaffen, während Zeitarbeitsfirmen ihre eigenen Angestellten an Kundenunternehmen entleihen. Sie überlassen diesen somit die Arbeitskraft ihrer Angestellten – deswegen auch Arbeitnehmerüberlassung genannt.

Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber

1. Was macht ein seriöses Zeitarbeitsunternehmen aus?

Sollten Sie sich für die Zeitarbeit entscheiden, können Sie einen seriösen Zeitarbeitspartner in einem persönlichen Gespräch an den folgenden Gütekriterien erkennen:

  • Schulische & berufliche Qualifikationen werden abgefragt
  • Aktuelle persönliche Lebensumstände werden berücksichtigt
  • Arbeitsvertrag enthält die gesetzlichen Mindestinhalte gemäß § 2 Nachweisgesetz
  • Vertragliche Einbindung des Tarifvertrags der Zeitarbeitsbranche (BAP/DGB)
  • Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz liegt für das Zeitarbeitsunternehmen in unbefristeter Form vor
2. Besteht die Möglichkeit auf ein festes Arbeitsverhältnis beim Einsatzunternehmen?

Viele Einsatzunternehmen nutzen die Chance, die Zeitarbeitnehmerin oder Zeitarbeitnehmer nach Beendigung des regulären Einsatzes in Festanstellung zu übernehmen. Damit profitieren beide Seiten vom sogenannten Klebeeffekt: Arbeitgeber wissen um die Arbeitseinstellung und das Engagement der Arbeitnehmenden, Arbeitnehmende schaffen den Sprung von der Zeitarbeit in ein festes Arbeitsverhältnis beim Einsatzunternehmen.

Arbeitseinsatz beim Kundenunternehmen

1. In welchen Branchen ist Zeitarbeit gefragt?

Mittlerweile hat sich die Zeitarbeit derart flächendeckend implementiert und als erfolgreich erwiesen, dass Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer nicht mehr nur in einzelnen Branchen zu finden sind. Vielmehr nutzen Unternehmen aller Wirtschaftssektoren die Vorteile der Zeitarbeit. Insbesondere der Anteil der Dienstleistungsunternehmen, die von der Zeitarbeit profitieren, wächst aktuell stark an.

2. Wie viel Zeit verbringe ich beim Kundenunternehmen?

Ihre Arbeitszeit verbringen Sie zu 100 % vor Ort beim Kunden oder bei der Kundin. Je nach Aufgabenstellung variiert die Zeitspanne, die für den Arbeitseinsatz angesetzt ist. Sollte nur ein Personalengpass überbrückt werden, ist ein tageweiser Einsatz oft ausreichend. Viele Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer werden allerdings auch für vorher definierte Projekte angefordert, dann richtet sich die Zeitspanne entsprechend nach der Projektdauer. Eine pauschale Aussage zur Dauer des Arbeitseinsatzes ist daher nicht möglich.

Der Einsatz beim Kunden oder bei der Kundin ist allerdings auf maximal 18 Monate gedeckelt. Im Anschluss werden Sie in ein festes Arbeitsverhältnis beim Kunden oder bei der Kundin übernommen oder Sie müssen das Kundenunternehmen wechseln.

Qualifikationen

1. Welche Qualifikationen werden für die Zeitarbeit gefordert?

Ihre Qualifikationen und Kenntnisse sind für den grundsätzlichen Einsatz im Rahmen der Zeitarbeit unerheblich, da viele verschiedene Stellen mit Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern besetzt werden. Je nach Ihrer vorangegangenen schulischen und beruflichen Ausbildung sowie weiteren Fähigkeiten erhalten Sie einen Arbeitseinsatz, der genau zu Ihnen passt. Grundsätzlich sollten Sie aber bereit sein, vielfältigen und neuen Aufgaben offen entgegenzutreten sowie diese zuverlässig und engagiert auszuführen.

2. Ist ein akademischer Abschluss für den Einsatz in der Zeitarbeit notwendig?

Grundsätzlich nein. Sie erhalten einen Arbeitseinsatz, der auf Ihre Qualifikation abgestimmt ist. Ganz gleich, ob Sie einen Studienabschluss haben, oder nicht. In der Zeitarbeitsbranche sind von Produktionsmitarbeitern über kaufmännische Fachkräfte bis hin zu Ingenieuren alle Berufsgruppen vertreten.

3. Kann Zeitarbeit als Ferienjob für Studierende genutzt werden?

Selbstverständlich! Zeitarbeitsunternehmen finden für Studierende i.d.R. sowohl reguläre Arbeitseinsätze bei Kundenunternehmen als auch Werkstudentenstellen, die zeitlich auf die Ferienzeit begrenzt sind.

4. Inwiefern kann ich Zeitarbeit mit einer Weiterbildung verbinden?

Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, die eine Weiterbildung anstreben, sind für Zeitarbeitsunternehmen wertvoll, weswegen Vorhaben wie diese i.d.R. gerne gesehen sind. Zusätzlich werden viele Weiterbildungsangebote im Rahmen des BAföG staatlich finanziell gefördert. Kommunizieren Sie Ihre Bereitschaft zur Weiterbildung, dann werden Sie bei der Planung und der Durchführung der Qualifikationsmaßnahme unterstützt.

Bewerbungsprozess

1. Wie muss eine Bewerbung bei einem Zeitarbeitsunternehmen aussehen?

Vollständige Bewerbungsunterlagen beinhalten grundsätzlich ein Anschreiben, einen Lebenslauf mit den wichtigsten beruflichen und schulischen Stationen sowie alle Zeugnisse, die Ihre Qualifikationen belegen. Dazu gehören insbesondere Arbeits-, Schul- und Praktikumszeugnisse. Je mehr wir über Sie wissen, desto eher können wir Ihre Kompatibilität mit den freien Stellen bei Kundenunternehmen abschätzen.

2. Sind alle angebotenen Stellen auf der Website noch frei?

Wir pflegen unsere Website regelmäßig. Darum finden Sie ausschließlich Positionen in unseren Stellenangeboten, die noch nicht besetzt sind bzw. bei denen der Bewerbungsprozess aktuell noch läuft.

3. Müssen alle Anforderungen aus der Stellenausschreibung erfüllt werden?

Wir bemühen uns, für unsere Kundenunternehmen eine möglichst passende Zeitarbeitskraft zu finden. Das ist auch in Ihrem eigenen Interesse! Schließlich möchten wir, dass Sie von Ihren Aufgaben weder unter- noch überfordert werden. Folglich sind die Chancen auf eine passende freie Stelle umso höher, je genauer Ihr Profil mit den Anforderungen des Kundenunternehmen übereinstimmen.

4. Wo finde ich Informationen zu den Unternehmen, bei denen der Arbeitseinsatz stattfindet?

In den Stellenausschreibungen werden die Unternehmensnamen absichtlich nicht genannt. Im Vorstellungsgespräch in unserem Hause erhalten Sie nähere Informationen hierzu. Wir dürfen diese Informationen nur nach Rücksprache mit dem Einsatzunternehmen an unsere Bewerberinnen und Bewerber weitergeben und wir nehmen den Datenschutz in jeder Hinsicht ernst.

5. Lohnen sich Initiativbewerbungen?

Sollten Sie aktuell keine auf Sie passende Stelle auf unserer Website finden, dürfen Sie sich trotzdem gerne bei uns bewerben. Wir nehmen Sie dann in unseren Mitarbeiterpool auf. Da unsere Kundenunternehmen ständig neue offene Stellen melden, finden wir möglicherweise schon bald gemeinsam eine entsprechende Stelle.

6. Was passiert mit meinen Daten?

Alle persönlichen Daten und Unterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, bleiben in unserem Unternehmen und werden nicht an Dritte weitergeleitet. Sollte eine passende Stelle bei einem Kundenunternehmen gemeldet werden, geben wir Ihr Profil nur nach Einholung Ihrer Zustimmung an dieses weiter.

Sollten Sie an einer weiteren Zusammenarbeit mit uns nicht mehr interessiert sein und die Löschung Ihrer Daten wünschen, teilen Sie uns dies bitte per Mail an infos@drstern.de mit. Im Anschluss entfernen wir Ihre Daten aus unseren Systemen.

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Was versteht man unter Zeitarbeit?

Im Prinzip entspricht die Zeitarbeit einer Dreiecksbeziehung zwischen Unternehmen, Zeitarbeitsunternehmen und Arbeitnehmenden. Dabei kommt ein Arbeitsvertrag zwischen der Leiharbeitsfirma und dem Leiharbeitnehmer zustande. Dieser Vertrag entspricht den üblichen gesetzlichen Vorgaben. Das bedeutet, Sie erhalten als Zeitarbeitnehmerin oder Zeitarbeitnehmer, wie jede andere Mitarbeiterin und jeder andere Mitarbeiter in einem regulären Arbeitsverhältnis, ein festgelegtes Gehalt und haben einen Anspruch auf Urlaub. Wir arbeiten dabei mit dem Branchentarifvertrag des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) unter Berücksichtigung entsprechender Branchenzuschläge.

Zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Unternehmen kommt ebenfalls ein Vertrag zustande, wenn Personalbedarf besteht. Dieser dient der Arbeitnehmerüberlassung; das bedeutet, dem Unternehmen wird die Arbeitskraft gegen Entgelt ausgeliehen. Das Gehalt wird somit auch vom Unternehmen an das Zeitarbeitsunternehmen gezahlt, die dieses an die von ihr überlassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergibt.

Welche Vorteile bietet die Zeitarbeit?

Wer sich nicht sofort auf ein langfristiges Arbeitsverhältnis festlegen will, ist mit dem Zeitarbeitsmodell bestens beraten. Auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite bietet dieses Arbeitsmodell der Arbeitnehmerüberlassung vielerlei Vorteile.

Arbeitnehmende können sich auf Folgendes freuen:

  • Einsatz in vielen unterschiedlichen Unternehmen
  • Vielfältige Kenntnisse in Bezug auf Prozesse, Techniken und Aufgaben
  • Abwechslungsreiche Tätigkeiten
  • Arbeit in unterschiedlichen Zeitintervallen & an verschiedenen Orten

Als Arbeitgeber profitieren Sie von diesen Vorteilen:

  • Flexible Planung in Bezug auf Personalbedarf, je nach Auftragslage
  • Finden von passendem Personal ohne eigenen Aufwand
  • Kennenlernen geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Möglichkeit der Übernahme

Sie haben noch Fragen zum Zeitarbeitsmodell oder akuten Personalbedarf?
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Wie sieht das Konzept der Zeitarbeit aus?

Zeitarbeit bietet sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern klare Vorteile: Während sie Unternehmen Flexibilität ermöglicht, um z.B. saisonale Spitzen auszugleichen, lernen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vielfältige Arbeitsplätze kennen, die ihrer Qualifikation entsprechen. Zusätzlich erhalten sie auf diese Weise die Gelegenheit, in der Berufswelt Fuß zu fassen. Das Konzept der Zeitarbeit kommt daher vor allem Arbeitssuchenden zugute sowie denjenigen, die sich einen Wiedereinstieg in den Job wünschen, z.B. Müttern nach der Erziehungspause.

Im Prinzip funktioniert das Konzept der Zeitarbeit folgendermaßen: Die Zeitarbeitnehmer oder die Zeitarbeitnehmerin befinden sich beim Zeitarbeitsunternehmen in Festanstellung. Ihren Arbeitsauftrag führen sie jedoch bei einem dritten Betrieb aus, z.B. in der Industrie. Diesem wird somit die Arbeitskraft des Zeitarbeitnehmers überlassen, weshalb auch von Arbeitnehmerüberlassung die Rede ist. Das Zeitarbeitsunternehmen erhält eine finanzielle Gegenleistung für den Arbeitseinsatz des Zeitarbeitnehmers. Dieser wiederum wird vom Zeitarbeitsunternehmen vergütet. Nach Ende ihres Einsatzes auf Zeit werden Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer von ihrem Einsatzbetrieb häufig in Festanstellung übernommen. Dass die Arbeitsverhältnisse denen von Festangestellten in nichts nachstehen, zeigen auch die Zeitarbeitsverträge.

Zeitarbeitsverträge weisen folgende Merkmale auf:

  • Anwendung des allgemeinen deutschen Arbeitsrechts
  • Sozialversicherungspflicht
  • Lohn/Gehalt richtet sich nach dem Tarifvertrag gemäß BAP/DGB
  • Bezahlung unabhängig vom Arbeitseinsatz
  • Bezahlter Urlaub gemäß Tarifvertrag
  • Lohnfortzahlungsgesetz bei Krankheit

Die Aufgabe des Zeitarbeitsunternehmens besteht darin, adäquate Beschäftigungen für die Zeitarbeitnehmerin oder Zeitarbeitnehmer zu finden. Hierbei geht es vornehmlich um den tatsächlichen Arbeitseinsatz, zusätzlich aber auch um die berufliche Weiterbildung.

Zeitarbeit bedeutet für Einsatzunternehmen…

  • … flexibel auf Auftragsschwankungen oder personelle Engpässe reagieren
  • … schnell und kostengünstig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation finden
  • … nur die tatsächlich erbrachte Leistung, gemessen an der Arbeitszeit, bezahlen
  • … fachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für jeglichen Personalbedarf

Zeitarbeit bedeutet für Zeitarbeitnehmer….

  • … einen direkten Einstieg in die Berufswelt
  • … einen Weg aus der Arbeitslosigkeit, auch für ältere oder schwierig zu vermittelnde Arbeitsuchende
  • … vielseitige Arbeitseinsätze in unterschiedlichen Betrieben
  • … berufliche Weiterbildungs- und (Um-)Orientierungsmöglichkeiten beim Zeitarbeitsunternehmen
  • … hohe Chance auf eine Festanstellung nach Beendigung des Arbeitseinsatzes
  • … Arbeit gemäß allgemeinem Arbeitsrecht, inklusive Sozialversicherung, Lohnfortzahlung sowie Urlaubsanspruch gemäß Tarifvertrag
  • … vereinfachte Rückkehr aus der Elternzeit

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